Häufige Fragen
Finanzierung & IV
1. Was kostet ein behindertengerechter Fahrzeugumbau?
Die Kosten für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau hängen stark von den individuellen Bedürfnissen, dem Fahrzeug und den benötigten Anpassungen ab. Bereits mit wenig Aufwand sind oft Optimierungen möglich, die Mobilität, Selbstständigkeit und Bedienkomfort deutlich verbessern.
Für eine verlässliche Kosteneinschätzung empfiehlt sich deshalb eine individuelle Beratung. Dabei wird geprüft, welche Anpassungen tatsächlich benötigt werden und welche Lösung einfach, zweckmässig und wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
2. Wer bezahlt einen behindertengerechten Fahrzeugumbau und wann übernimmt die IV die Kosten?
Vor der Pensionierung werden die Kosten für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau in der Regel durch die Invalidenversicherung (IV) mitfinanziert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gemäss IV erfüllt sind. Nach der Pensionierung gelten spezielle Regelungen.
Ob und in welchem Umfang sich die IV an den Kosten beteiligt, wird im Einzelfall durch die zuständige IV-Stelle und die SAHB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung) geprüft und entschieden.
Dabei werden unter anderem die Notwendigkeit des Umbaus, die Zweckmässigkeit der gewählten Lösung und die Kosten beurteilt. Die definitive Entscheidung über die Kostenübernahme trifft die zuständige IV-Stelle.
Eine wichtige Grundlage kann eine Verfügung des zuständigen Strassenverkehrsamts sein, die nach einer ärztlichen Abklärung festlegt, welche Anpassungen oder Bedienungshilfen für das sichere Führen des Fahrzeugs erforderlich sind.
Eine frühzeitige Abklärung lohnt sich.
3. Welche Fahrzeugumbauten werden von der IV finanziert?
Grundsätzlich können Fahrzeugumbauten berücksichtigt werden, die im Rahmen der zugesprochenen Leistungen als einfach und zweckmässig beurteilt werden.
Welche Anpassungen im konkreten Fall übernommen werden, hängt von der individuellen Situation und den durch die IV zugesprochenen Leistungen ab. Deshalb sollte vor dem Umbau geklärt werden, welche Kosten von der IV übernommen werden können (siehe auch Frage 2).
4. Wie beantrage ich bei der IV eine Kostenübernahme für meinen behindertengerechten Fahrzeugumbau?
Als Kundin oder Kunde kann die Offerte der Behindertenfahrzeuge OTTIGER für den geplanten Fahrzeugumbau bei der zuständigen IV-Stelle zur Prüfung eingereicht werden.
Im Rahmen des Kostenbeteiligungsantrags wird die geplante Lösung fachlich geprüft. Dabei können unter anderem die Beurteilung durch die SAHB, ärztliche Abklärungen sowie Verfügungen des zuständigen Strassenverkehrsamts eine Rolle spielen. Die definitive Entscheidung über eine Kostenbeteiligung beziehungsweise Kostengutsprache trifft die zuständige IV-Stelle.
5. Muss ich die Kostengutsprache der IV vor dem Fahrzeugumbau beantragen?
Wenn eine Kostenbeteiligung der IV gewünscht wird, sollte die Kostengutsprache vor der Durchführung des Fahrzeugumbaus eingeholt werden.
Natürlich bietet die Behindertenfahrzeuge OTTIGER auch Umbau- und Optimierungsarbeiten an, die nicht über die IV finanziert werden. Insbesondere bei Aktivfahrern braucht es eine Verfügung des Strassenverkehrsamtes. Wir helfen Ihnen gerne – von der Beratung bis zur Fahrzeugübergabe.
6. Wie lange dauert es von der Anfrage bei der IV bis zur Kostengutsprache für einen Fahrzeugumbau?
Erfahrungsgemäss dauert es bis zur Kostengutsprache zwei bis sechs Monate.
Die Dauer von der Anfrage bis zur definitiven Kostengutsprache durch die IV ist individuell und hängt von den notwendigen Abklärungen sowie von der Komplexität des Umbaus ab. Dazu können, die ärztlichen Abklärungen, die Prüfung der Offerte der Behindertenfahrzeuge OTTIGER, eine fachtechnische Beurteilung durch die SAHB, sowie eine Verfügung des Strassenverkehrsamts gehören.
Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER empfiehlt deshalb, die Anfrage der Umbauofferte frühzeitig bei der zuständigen IV-Stelle einzureichen und genügend Zeit für die Abklärungen einzuplanen.
Einstieg, Transfer, Selbstfahren & Rollstuhl im Fahrzeug
Selbst fahren & Bedienhilfen
7. Kann ich ein Auto selbst fahren, wenn ich im Rollstuhl sitze?
Ja. Dank individueller Fahrzeugumbauten durch die Behindertenfahrzeuge OTTIGER und gezielter Optimierungen ist selbstständiges Autofahren im Rollstuhl absolut möglich. Ziel ist, für jede Kundin und jeden Kunden eine Lösung zu finden, die möglichst viel Selbstständigkeit und Mobilität ermöglicht.
8. Kann ich direkt aus meinem Rollstuhl Auto fahren, ohne auf den Fahrersitz umzusteigen?
Ja, sofern ein geeignetes Fahrzeug gewählt wird und die individuellen Voraussetzungen dies ermöglichen. Das Fahrzeug muss genügend Platz und die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Umbau bieten.
Die Wahl des richtigen Basisfahrzeugs ist deshalb besonders wichtig. Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER berät Sie gerne bereits vor dem Fahrzeugkauf, damit Fahrzeug, Rollstuhl und geplanter Umbau optimal zusammenpassen.
9. Wie kann ich Auto fahren, wenn ich meine Beine nicht oder nur eingeschränkt bewegen kann?
Möglich sind beispielsweise ein Gasring am Lenkrad in Kombination mit einer Handstossbremse oder ein Zieh-Drück-System (Kombihebel).
Welche Bedienung am besten geeignet ist, hängt von den individuellen körperlichen Voraussetzungen und persönlichen Bedürfnissen ab.
10. Kann die Lenkung angepasst werden, wenn ich wenig Kraft in Armen oder Händen habe?
Ja. Die Fahrzeuglenkung kann bei eingeschränkter Arm- oder Handkraft angepasst werden. Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER bietet dafür verschiedene Erleichterungssysteme für die Fahrzeuglenkung an, mit denen der notwendige Kraftaufwand reduziert werden kann. Wichtig ist auch die Wahl eines geeigneten Fahrzeugs mit möglichst leichtgängiger Lenkung. Bei eingeschränkter Armkraft kann ein Gasring sinnvoll sein, da während der Fahrt beide Hände weitgehend am Lenkrad bleiben können.
Welche Anpassung sinnvoll ist, wird anhand der individuellen Voraussetzungen und des Fahrzeugs beurteilt.
11. Welche Fahrzeugumbauten eignen sich für Menschen mit Paraplegie?
Bei einer Paraplegie stehen häufig verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, da die Kraft und Beweglichkeit der Arme weniger oder nicht eingeschränkt sein können. Dadurch lässt sich das Fahrzeug mit unterschiedlichen Handbedienungen steuern.
Mögliche Lösungen sind beispielsweise Zieh-Drück-Systeme in Kombination eines Multifunktions-Lenkradknaufes oder elektronische Systeme wie Gasringe in Kombination mit einer Handstossbremse. Solche Lösungen setzt die Behindertenfahrzeuge OTTIGER regelmässig individuell für Kundinnen und Kunden um.
12. Welche Fahrzeugumbauten eignen sich für Menschen mit Tetraplegie, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Multiple Sklerose (MS) oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen?
Bei Tetraplegie, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Multiple Sklerose (MS) oder anderen Einschränkungen können Kraft, Beweglichkeit und Feinmotorik unterschiedlich stark eingeschränkt sein. Deshalb sind besonders individuell abgestimmte Bedienlösungen wichtig.
Je nach persönlichen Voraussetzungen kann beispielsweise ein Gasring eine geeignete Lösung sein. Ein Vorteil besteht darin, dass beide Hände während der Fahrt am Lenkrad verbleiben können. Es stehen verschiedene Systeme und Varianten zur Verfügung, die individuell auf die Person und das Fahrzeug abgestimmt werden. Ist die Feinfühligkeit in den Fingern eingeschränkt, kann ein Gasring oberhalb des Lenkrads vorteilhaft sein, da das Gassystem mit den Handballen betätigt wird.
13. Wie kann ich selbstständig mit meinem Rollstuhl in ein Fahrzeug einsteigen oder auf den Fahrersitz wechseln?
Für den Transfer vom Rollstuhl auf den Fahrersitz gibt es verschiedene Lösungen. Als Variante dient ein fest im Fahrzeug eingebautes manuelles Transferbrett, das heruntergeklappt und nach hinten verschoben werden kann.
Bei höheren Fahrzeugen, beispielsweise SUVs, stehen auch vollelektrische Transferbretter zur Verfügung, mit denen Höhenunterschiede überwunden werden können. Zusätzlich können dreh- und ausfahrbare Sitzsysteme wie Turny Evo, Turnout oder Turny Low Vehicle eingesetzt werden.
Welche Transferlösung ideal ist, hängt sowohl von den individuellen körperlichen Voraussetzungen als auch vom Fahrzeug ab. Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER berät Sie gerne für die passende Lösung.
14. Ist für meinen Rollstuhl eine Rampe oder ein Rollstuhllift besser geeignet?
Ob eine Rampe oder ein Rollstuhllift die bessere Lösung ist, hängt unter anderem vom Rollstuhl, vom Fahrzeug, von den Platzverhältnissen und von den individuellen Bedürfnissen ab.
Deshalb sollte die passende Lösung vor dem Umbau individuell geprüft werden.
15. Kann eine elektrische Rollstuhlrampe nachträglich in ein Fahrzeug eingebaut werden?
Ja. Je nach Fahrzeug und vorhandenen Platzverhältnissen kann eine elektrische Rollstuhlrampe nachträglich eingebaut werden. Vor dem Umbau prüft die Behindertenfahrzeuge OTTIGER, welche Lösung technisch sinnvoll und mit dem jeweiligen Fahrzeug kompatibel ist.
16. Kann ein Rollstuhllift seitlich oder am Heck eines Fahrzeugs eingebaut werden?
Ja. Je nach Fahrzeug sind sowohl seitliche als auch am Heck verbaute Rollstuhllifte möglich.
Welche Variante am besten geeignet ist, hängt insbesondere von der Innenhöhe und den Platzverhältnissen des Fahrzeugs ab. Deshalb ist vor dem Einbau eine Prüfung notwendig.
17. Kann ich mit einem Elektrorollstuhl in ein umgebautes Fahrzeug fahren?
Ja, dafür gibt es verschiedene Lösungen. Bei einem Elektrorollstuhl sind insbesondere dessen Gewicht und Abmessungen sowie die Innenhöhe und Platzverhältnisse des Fahrzeugs entscheidend.
Bei der Planung achtet die Behindertenfahrzeute OTTIGER darauf, dass die zulässigen Traglasten der verwendeten Systeme sowie das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten des Fahrzeugs eingehalten werden. Gerade bei schweren oder grossen Elektrorollstühlen (z.B. Permobil oder Magic Mobility) ist die Auswahl eines geeigneten Fahrzeugs deshalb besonders wichtig.
18. Welche Innenhöhe benötigt ein Fahrzeug für einen Rollstuhlfahrer?
Die notwendige Innenhöhe hängt davon ab, ob die Person während der Fahrt im Rollstuhl verbleibt oder auf einen Fahrzeugsitz transferiert.
Soll die Person im Rollstuhl sitzen bleiben, muss die erforderliche Mindesthöhe ermittelt werden. Dabei spielen unter anderem die Sitzhöhe des Rollstuhls und die Körpergrösse eine Rolle. Diese Abklärung sollte vor dem Umbau und vor dem Fahrzeugkauf erfolgen. So lässt sich feststellen, ob das gewünschte Fahrzeug für den geplanten Umbau geeignet ist.
19. Wie wird ein Rollstuhl während der Fahrt sicher im Fahrzeug befestigt?
Die geeignete Sicherung hängt vom Rollstuhltyp und von der vorgesehenen Nutzung ab. Bei schweren Elektrorollstühlen (z.B. Permobil oder Magic Mobility), können Docking-Stationen oder geeignete Schwerlast-Gurtsysteme mit Retraktoren (Rückzieher) eingesetzt werden.
Für Aktivfahrerinnen und Aktivfahrer ist eine möglichst einfache und kraftsparende Sicherung besonders wichtig.
Bei Handrollstühlen (z.B. Küschall), kommen je nach Situation passende Halterungen oder Gurtsysteme zum Einsatz. Dabei ist es wichtig, den Bewegungs- und Kraftaufwand zu minimieren um die Selbständigkeit zu garantieren.
Entscheidend ist, dass das Rückhaltesystem für den Rollstuhl, das Fahrzeug und die Nutzung abgestimmt sind.
20. Kann mein Elektrorollstuhl während der Fahrt als Fahrersitz verwendet werden?
Ja, das ist bei geeigneten Rollstühlen und Fahrzeugen möglich. Der Elektrorollstuhl kann beispielsweise über eine Docking-Station sicher im Fahrerbereich fixiert werden. Besonders geeignet sind Fahrzeuge mit grosser Innenhöhe, da die Grundstruktur des Fahrzeugbodens unter Umständen nicht verändert werden muss und dadurch hohe Zusatzkosten vermieden werden können.
21. Kann mein Rollstuhl automatisch im Fahrzeug fixiert werden?
Ja. Für die automatische Fixierung eines Rollstuhls im Fahrzeug gibt es verschiedene Systeme (siehe auch Frage 19). Welche Lösung eingesetzt werden kann, hängt insbesondere vom Rollstuhltyp, dem Fahrzeug und dem vorgesehenen Einsatz ab.
22. Wie kann ich meinen Rollstuhl automatisch ins Fahrzeug verladen?
Handrollstühle (z.B. Küschall), können mit verschiedenen Systemen ins Fahrzeug verladen werden. Möglich sind unter anderem Seilzugsysteme sowie vollautomatische Verladesysteme.
Welche Lösung am besten geeignet ist, hängt vom Rollstuhl, dem Fahrzeug und den individuellen körperlichen Voraussetzungen der Fahrerin oder des Fahrers ab.
23. Welche Fahrzeuge eignen sich für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau und worauf sollte ich beim Fahrzeugkauf achten?
Besonders gut eignen sich geräumige Fahrzeuge mit grossen Türöffnungen und mit ausreichender Innenhöhe. Bei Personenwagen kommen beispielsweise der VW Caddy, Renault Kangoo, Ford Tourneo Connect oder Ford Courier viel zum Einsatz. Für umfangreichere Umbauten und den Rollstuhltransport eignen sich unter anderem grössere Fahrzeuge wie der Ford Tourneo Custom, VW Caravelle. Renault Traffic usw. Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER hat zahlreiche Umbauten auch an anderen Fahrzeugtypen, Sport- und exklusiven Fahrzeugen realisiert.
Welches Fahrzeug sich geeignet, hängt vom Rollstuhl, den individuellen Bedürfnissen und dem geplanten Umbau ab. Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER unterstützt Sie deshalb gerne bereits bei der Fahrzeugauswahl, damit Fahrzeug und Umbau optimal aufeinander abgestimmt werden können.
Wichtig: Wenn ein Fahrzeug gewählt wird, das einen deutlich höheren Umbauaufwand verursacht, kann die IV die anrechenbaren Umbaukosten gegebenenfalls kürzen. Dies gilt insbesondere, wenn das Fahrzeug erst bestellt und noch nicht im Besitz der Kundin oder des Kunden ist.
24. Kann jedes Auto für einen Rollstuhlfahrer umgebaut werden?
Grundsätzlich ist bei einem Fahrzeugumbau viel möglich. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Umbau technisch möglich ist, sondern ob damit für die Kundin oder den Kunden eine möglichst hohe Selbstständigkeit erreicht werden kann.
Deshalb prüft die Behindertenfahrzeuge OTTIGER das Fahrzeug, die Voraussetzungen und die gewünschte Nutzung mit den Kundinnen und Kunden gemeinsam und entwickeln daraus die passende Lösung.
25. Kann ein gebrauchtes Fahrzeug behindertengerecht umgebaut werden?
Ja. Ein Gebrauchtfahrzeug kann behindertengerecht umgebaut werden. Grundsätzlich gelten dabei die gleichen Anforderungen an Platzverhältnisse, Fahrzeugtechnik und den geplanten Umbau wie bei einem Neufahrzeug. Ein Unterschied kann bei der Finanzierung durch die IV bestehen: Bei Occasionsfahrzeugen ist eine Kostenübernahme grundsätzlich alle sechs Jahre möglich, bei Neufahrzeugen in der Regel alle zehn Jahre. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht zu veraltet ist und voraussichtlich während der vorgesehenen Nutzungsdauer nicht zuverlässig eingesetzt werden kann, ohne unverhältnismässig hohe Folgekosten zu verursachen.
Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER empfiehlt, die Eignung des gewünschten Gebrauchtfahrzeugs vor dem Kauf beziehungsweise vor Beginn des Umbaus prüfen zu lassen.
26. Kann ein Elektroauto für Rollstuhlfahrer umgebaut werden?
Ja. Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER ist erfahren im Umbau von Elektrofahrzeugen (z.B. Tesla Model 3, Hyundai IONIQ, Škoda Enyaq, Volvo EX30, BMW i5 und viele weitere Modelle).
Für den Innenraum, die Platzverhältnisse und die Zugänglichkeit gelten grundsätzlich ähnliche Anforderungen wie bei allen Fahrzeugen. Bei Elektrofahrzeugen müssen zusätzlich einige technische Besonderheiten berücksichtigt werden.
27. Sollte ich zuerst ein Auto kaufen oder den behindertengerechten Fahrzeugumbau vorab planen?
Es empfiehlt sich, zuerst den Fahrzeugumbau durch die Behindertenfahrzeuge OTTIGER zu planen und danach das passende Fahrzeug auszuwählen. So können Fehlkäufe vermieden werden. Fahrzeug, Rollstuhl, Fahrhilfen und individuelle Bedürfnisse können vorab zu einer bestmöglichen Gesamtlösung kombiniert werden.
Wenn ein Wunschfahrzeug gewählt ist, prüft die Behindertenfahrzeuge OTTIGER gerne vor dem Kauf, welche Umbauten möglich sind und ob sich das Fahrzeug für die Anforderungen eignet.
28. Kann mein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug auch von Personen ohne körperliche Beeinträchtigung gefahren werden?
Ja. Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER gestaltet die Fahrzeugumbauten so, dass das Fahrzeug auch von Angehörigen oder Personen ohne körperliche Beeinträchtigungen gefahren werden kann.
Demontierbare Verladekräne oder herausnehmbare Rollstuhlplattformen sind möglich, um die Originalsitze zu verwenden.
29. Kann ein Fahrzeugumbau später angepasst werden, wenn sich meine Mobilität verändert?
Ja. Ein bestehender Fahrzeugumbau kann grundsätzlich an veränderte Bedürfnisse angepasst, erweitert oder rückgebaut werden.
Wenn sich die Mobilität verändert (degenerative Erkrankung), sollte dies bei der Planung des Fahrzeugumbaus besprochen werden. Dadurch können spätere Anpassungen von Anfang an berücksichtigt und die Möglichkeit für künftige Erweiterungen optimiert werden.
30. Wie lange dauert ein behindertengerechter Fahrzeugumbau?
Die Dauer hängt vom Umfang des Fahrzeugumbaus ab. Kleinere Umbauten und der Einbau von Fahrsystemen, dauern bei der Behindertenfahrzeuge OTTIGER in der Regel 2 bis 5 Tage. Komplette Fahrzeugumbauten mit Verlade-, Transfer- oder umfangreichen Fahrsystemen benötigt es einen Zeitraum von rund drei Wochen.
31. Kann ich die Handbedienungen und die Fahrhilfen vor dem Fahrzeugumbau testen?
Ja. Jedes Projekt ist massgeschneidert. Auf Wunsch organisiert die Behindertenfahrzeuge OTTIGER ein vergleichbar ausgestattetes Fahrzeug, damit verschiedene Fahrhilfen kennengelernt und getestet werden können.
32. Wie finde ich heraus, welcher Fahrzeugumbau zu meinen individuellen Bedürfnissen passt?
Dank über 30-jähriger Erfahrung der Behindertenfahrzeuge OTTIGER im Fahrzeugumbau und in Fahrsystemen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, können individuelle Bedürfnisse gezielt beurteilen werden.
Dabei setzt die Behindertenfahrzeuge OTTIGER auf eine offene und empathische Kommunikation, analysieren gemeinsam die relevanten Bewegungsabläufe und berücksichtigen Erfahrungen und Rückmeldungen aus bereits realisierten Kundenprojekten.
Auf dieser Grundlage entwickeln die Behindertenfahrzeuge OTTIGER eine massgeschneiderte und verlässliche Lösung mit dem Ziel, möglichst viel Selbstständigkeit und Sicherheit beim Fahren zu ermöglichen.
33. Muss ein behindertengerechter Fahrzeugumbau vom Strassenverkehrsamt geprüft werden?
Ja. Die Fahrzeugumbauten müssen durch das kantonale Strassenverkehrsamt geprüft und abgenommen werden.
Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER führt das umgebaute Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung vor und kümmert sich um die Zulassung des Fahrzeuges sowie die Garantieabnahme für die Fahrzeugumbauten.
34. Benötige ich nach einem behindertengerechten Fahrzeugumbau einen angepassten Führerausweis?
Ja. Je nach Fahrhilfe beziehungsweise je nach körperlicher Beeinträchtigung, werden die notwendigen Auflagen durch das zuständige Strassenverkehrsamt festgelegt. Diese werden in Form einer Verfügung des Strassenverkehrsamts festgehalten und bilden die Grundlage für die entsprechenden Einträge im Führerausweis.
Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER unterstützt ihre Kundinnen und Kunden bei der Einreichung des neuen Fahrzeugausweises.
35. Kann ich bei einer fortschreitenden Erkrankung wie MS oder ALS weiterhin selbst autofahren?
Entscheidend ist, Veränderungen des eigenen Fahrgefühls und der körperlichen Fähigkeiten wahrnehmen zu können. Bei einer fortschreitenden Erkrankung ist eine ärztliche Abklärung sowie die Abklärung mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt wichtig, damit jederzeit sichergestellt ist, dass das Fahrzeug sicher geführt werden kann.
Sollte eine Anpassung des Fahrzeugs notwendig werden, prüft die Behindertenfahrzeuge OTTIGER gemeinsam mit dem Strassenverkehrsamt, welche Anpassungen zur aktuellen Situation passen, um ein möglichst sicheres und selbstständiges Fahren zu ermöglichen.
36. Ist die Beratung von Fahrzeugumbauten auch auf Französisch möglich?
Ja. Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER berät sie im persönlichen Gespräch in Deutsch, Französisch und Englisch.
