Behindertenfahrzeuge 

​OTTIGER










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​Autos für Menschen mit Beeinträchtigung für mehr Mobilität und Lebensqualität

Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER ist spezialisiert für den Umbau von Fahrzeugen für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Fahrzeugumbauten an allen Modellen wie Minivans, SUV, Limousinen, Nutzfahrzeugen und Camper, werden in der Autowerkstatt ausgeführt. Zuverlässig - mit bester Qualität - massgeschneidert den individuellen Bedürfnissen angepasst.
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Jedes Auto ein Unikat - spezifisch nach Wünschen und Bedürfnissen 

Das Team freut sich auf Ihren Besuch in der Autowerkstatt - und ist persönlich für Sie da!


Behindertenfahrzeuge OTTIGER  I  Industriestrasse 27  I  5103 Wildegg  I  ​062 893 04 06  
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eric.mejia@behindertenfahrzeuge-ottiger.ch


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Ablauf Fahrzeugumbau für Aktiv- und Passivfahrer 

Gerne erläutert die Behindertenfahrzeuge OTTIGER, welche Schritte für einen Fahrzeugumbau für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung erforderlich sind. Der beschriebene Ablauf gilt, wenn die Finanzierung über die IV beantragt wird.
Hinweis: Ein Fahrzeugumbau kann auch ohne Kostengutsprache der IV durchgeführt werden. Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen, können Sie die Punkte 4 bis 8 überspringen und nach der Beratung für den Umbau bei der Behindertenfahrzeuge OTTIGER direkt mit Punkt 9 fortfahren. Wenn Sie das Fahrzeug selbst fahren möchten (Aktivfahrer), ist vorab durch die Behindertenfahrzeuge OTTIGER die Abklärung mit dem Strassenverkehrsamt erforderlich.


1. Geeignetes Fahrzeug auswählen
Besprechen Sie vor dem Fahrzeugkauf mit der Behindertenfahrzeuge OTTIGER, welches Fahrzeug für den geplanten Umbau eignet ist. Dabei berücksichtigt die Behindertenfahrzeuge OTTIGER die Bedürfnisse, den Platzbedarf, die technische Machbarkeit und die notwendigen Anpassungen.
Je nach Situation sollte mit dem Kauf abgewartet werden, bis der Entscheid der IV-Stelle vorliegt.
Bei einem Occasionsfahrzeug wird ein vollständiger Umbau grundsätzlich alle sechs Jahre, bei einem Neufahrzeug alle zehn Jahre finanziert. Die definitive Kostenübernahme richtet sich nach dem Entscheid der zuständigen IV-Stelle.
 
2. Beratung zur Fahreinrichtung
Bereits vor dem Termin beim STVA (Strassenverkehrsamt) können Sie sich bei der Behindertenfahrzeuge OTTIGER über mögliche Fahreinrichtungen informieren. Dabei werden Ihnen die für Sie geeigneten Fahrsysteme präsentiert und empfohlen.    
                     
Der definitive Entscheid über die einzubauende Fahreinrichtung liegt jedoch beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Wird das Fahrzeug ausschliesslich für das Mitfahren umgebaut (Passivfahrer), ist keine entsprechende Verfügung des Strassenverkehrsamts erforderlich. Ihr Fahrzeug unterliegt nur der Prüfung beim Strassenverkehrsamt.
 

3. Umbau zum Selbstfahren
Wenn Sie das Fahrzeug selbst fahren möchten, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons. Dort erhalten Sie die für den Einbau erforderliche Verfügung.
 

4. Offerte für die IV-Stelle
Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER erstellt die Offerte zuhanden der IV-Stelle, sobald das geeignete Fahrzeug und die benötigte Umbauausstattung feststehen. Falls Sie das Fahrzeug selbst fahren möchten (Aktivfahrer), muss zusätzlich die Verfügung des Strassenverkehrsamts vorliegen. Als Fahrzeughalter, unterzeichnen Sie die Offerte und leiten diese an die zuständige IV-Stelle weiter.
Wichtig: Melden Sie sich bereits vor der Erstellung der Offerte bei der IV an.


5. Zusätzlicher Antrag je nach Kanton
Je nach Kanton verlangt die zuständige IV-Stelle zusätzlich einen Antrag über ihre Plattform. Dies kann insbesondere bei einem neuen Ereignis oder einer neuen gesundheitlichen Situation erforderlich sein. Ob ein solcher Antrag notwendig ist und wie er eingereicht werden muss, erfahren Sie bei der zuständigen IV-Stelle.
 

6. Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung, welche das Krankheitsbild beziehungsweise die Einschränkung beschreibt

- Kaufvertrag des Fahrzeugs (Occasion oder Neuwagen)
- Aktueller Kilometerstand
- Weitere Unterlagen, welche die IV-Stelle im Einzelfall verlangt Es empfiehlt sich, die ärztliche Bescheinigung parallel zur Einreichung der Offerte der Behindertenfahrzeuge OTTIGER einzuholen.
  

7. Bearbeitung durch die IV und Prüfung durch die SAHB
Während der Bearbeitung ist es sinnvoll, von Zeit zu Zeit bei der IV-Stelle nach dem aktuellen Stand zu fragen. Bei grösseren Umbauten werden die eingereichten Unterlagen in der Regel durch die SAHB geprüft. Diese kontrolliert die Anforderungen und erstellt je nach Fall einen Bericht. Anschliessend wird dieser an die IV-Stelle zurückgeleitet.

8. Schlussentscheid und Kostengutsprache
Nach Abschluss der Prüfung erlässt die IV-Stelle einen Schlussentscheid. Mit der Kostengutsprache wird festgelegt, welche Umbaukosten übernommen werden. Wenn dieser Entscheid vorliegt, kann der weitere Ablauf des Umbaus bei der Behindertenfahrzeuge OTTIGER verbindlich geplant werden.
 

9. Materialbestellung und Umsetzung des Umbaus
Sobald die Kostengutsprache vorliegt, bestellt die Behindertenfahrzeuge OTTIGER das benötigte Material und vereinbart mit Ihnen den Termin für den Fahrzeugumbau. Nach Abschluss der Arbeiten werden die eingebauten Systeme beim Strassenverkehrsamt geprüft und die Behindertenfahrzeuge OTTIGER erklärt Ihnen deren Bedienung bei der Fahrzeugübergabe.
Die Behindertenfahrzeuge OTTIGER, Wildegg begleitet Sie persönlich und kompetent – von der ersten Beratung bis zum fertig umgebauten Fahrzeug. Gemeinsam wird eine sichere, passende und alltagstaugliche Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse erarbeitet.
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